Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pin Mail GmbH für die Beförderung von Briefen, briefähnlichen Sendungen und Paketen
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB Brief genannt) gelten für Vertragsverhältnisse zwischen der Pin Mail GmbH (nachfolgend PIN genannt) und ihren Kunden über die Beförderung von Briefen und briefähnlichen Sendungen (nachfolgend Sendungen genannt) einschließlich besonders vereinbarter Zusatz- und Nebenleistungen.
1.2. Ergänzend zu den AGB Brief gelten die Preislisten von PIN in ihren jeweils gültigen Fassungen und für besondere Leistungen von PIN besondere Leistungsbedingungen, auf die PIN den Kunden jeweils gesondert hinweist und die PIN dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung stellt.
1.3. Soweit -in folgender Rangfolge- durch zwingende gesetzliche Vorschriften, zwingende behördliche Anordnungen, schriftliche Individualvereinbarungen, die in Absatz 1.2. genannten speziellen Bedingungen und die AGB Brief nichts anderes bestimmt ist, finden die Vorschriften der §§ 407 ff. HGB über den Frachtvertrag Anwendung.
2. Verträge
2.1. Verträge über die Beförderung von Sendungen kommen grundsätzlich durch eine ausdrücklich schriftliche oder mündliche Vereinbarung zwischen PIN und dem Kunden zustande.
2.2. Verträge über die Beförderung von Sendungen können aber auch durch die Übergabe der Sendungen durch den Kunden an PIN und deren Übernahme in die Obhut von PIN zustande kommen. Das setzt voraus, dass aus der Übergabe bzw. der Übernahme der Sendungen auf den Willen der Vertragspartner geschlossen werden kann, einen Vertrag über die Beförderung der Sendungen zu schließen. Das ist unter anderem dann grundsätzlich anzunehmen, wenn die Sendungen vom Kunden im Voraus mit von PIN dafür herausgegebenen Wertmarken freigemacht und in von PIN für die Übernahme von Sendungen aufgestellten Sammelbriefkästen eingeworfen werden, es sei denn, es handelt sich um ausgeschlossene Sendungen im Sinne von Absatz 2.4..
2.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kunden, die den AGB Brief entgegenstehen, widerspricht PIN.
2.4. Von der Beförderung durch PIN ausgeschlossen sind folgende Sendungen: 2.4.1. Sendungen, deren Beförderung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstößt oder besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordert
2.4.2. Sendungen durch deren Inhalt oder Beschaffenheit Personen verletzt oder Sachschäden verursacht werden können.
2.4.3. Sendungen, die verderbliche Güter, lebende oder tote Tiere oder Teile davon, menschliche Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen enthalten.
2.4.4. Sendungen, deren Beförderung und/oder Lagerung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegen oder die sonstigen gefährlichen Güter im Sinne von § 410 HGB sind.
2.4.5. Sendungen, die Geld, Scheckkarten, Kreditkarten oder andere Zahlungsmittel, Wertpapiere, Edelmetalle, Wertsachen Telefonkarten oder sonstige Datenträger enthalten, sofern diesbezüglich keine besondere Vereinbarung getroffen ist.
2.5. Entspricht eine Sendung nicht den in den AGB Brief oder in den in Ziffer 1 Absatz 1.2. genannten Bedingungen, so steht es PIN frei, 2.5.1. die Annahme der Sendung zu verweigern bzw. mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten oder
2.5.2. eine bereits in ihrer Obhut übernommene Sendung auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückzugeben oder zur Abholung bereitzuhalten und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten oder
2.5.3. die Sendung ohne Benachrichtigung des Kunden zu befördern und ein entsprechendes Nachentgelt zu erheben.
2.6. Ansprüche gegen PIN aus dem Vertrag kann grundsätzlich nur der Kunde geltend machen. Ausnahmsweise ist auch der Empfänger zur Geltendmachung der Ansprüche gemäß § 421 HGB im eigenen Namen berechtigt, soweit er gemäß dieser Vorschrift die vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere eine gegebenenfalls noch bestehende Pflicht zur Zahlung des Entgelts, erfüllt. Die Rechte und Pflichten des Kunden bleiben in diesem Fall unberührt.
3. Rechte und Obliegenheiten des Kunden
3.1. Weisungen des Kunden, mit einer Sendung in besonderer Weise zu verfahren, sind vorbehaltlich der Regelungen unter Ziffer 4. Absatz 4.6. nur dann verbindlich, wenn das zuvor besonders vereinbart wurde. Die §§ 418, 419 HGB finden, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart wurde, keine Anwendung.
3.2. Eine Kündigung durch den Kunden gemäß § 415 HGB nach Übernahme der Sendung in die Obhut von PIN ist ausgeschlossen.
3.3. Die Sendungen sind vom Kunden mit postalisch korrekten Absender- und Empfängeranschriften zu beschriften und, sofern es sich nicht um Kartensendungen handelt, so zu verschließe, dass der Inhalt vor Beschädigung und Verschmutzung geschützt ist. Die §§ 410, 411 HGB bleiben unberührt.
3.4. Der Kunde ist verpflichtet, Stempel und Vermerke auf der Sendung zu dulden, sofern sie betrieblich erforderlich sind oder die Rechte des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigen.
4. Leistungen von PIN
4.1. PIN befördert die Sendungen des Kunden. Die Beförderung einer Sendung durch PIN beinhaltet die Bearbeitung, den Transport und die Zustellung der Sendung, sofern der Vertrag zwischen PIN und dem Kunden nichts anderes bestimmt. Die Einhaltung einer Lieferfrist oder eines Liefertermins ist nicht geschuldet, sofern der Vertrag zwischen dem Kunden und PIN nichts anderes bestimmt.
4.2. Die Zustellung einer Sendung erfolgt grundsätzlich unter der auf der Sendung angebrachten Anschrift durch Einlegen in eine für den Empfänger bestimmte und ausreichend aufnahmefähige Vorrichtung (z.B. Briefkasten) oder durch Aushändigen an eine Person, deren Vollmacht zur Entgegennahme von Sendungen nach den Umständen angenommen werden kann, sofern zwischen PIN und dem Empfänger nichts anderes vereinbart ist (Lagerung, Nachsendung etc.). Die Zustellung kann auch durch Aushändigung an den Empfänger, seinen Ehegatten oder einer Person, die schriftlich zum Empfang der Sendung bevollmächtigt ist, erfolgen.
4.3. Eine Sendung, die nicht in der in Absatz 4.2. genannten Weise zugestellt werden kann, darf von PIN einem Ersatzempfänger ausgehändigt werden. Ersatzempfänger sind 4.3.1. Angehörige des Empfängers oder seines Ehegatten,
4.3.2. In den Räumen des Empfängers anwesende Personen,
4.3.3. Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt sind.
4.4. Sendungen, die weder nach Absatz 4.2. noch nach Absatz 4.3. zugestellt werden können befördert PIN mit einem Bearbeitungsvermerk zum Kunden zurück, sofern das nach den besonderen Leistungsbedingungen von PIN für besondere Leistungen (Ziffer 1 Absatz 1.2.) nicht ausgeschlossen ist. Unzustellbare Sendungen sind auch solche Sendungen, deren Annahme verweigert wurde, deren Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht ermittelt werden kann, die mit falschen oder fehlerhaften Empfängeradressen beschriftet sind oder deren Zustellung PIN aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls (z.B. Fehlen einer Empfangsvorrichtung, Gefahr für den Zusteller vor Ort) nicht zumutbar ist.
4.5. Kann eine unzustellbare Sendung nicht nach Maßgabe von Absatz 4.4. an den Kunden zurückbefördert werden, ist PIN zum Zweck der Ermittlung des Empfängers oder Absenders zur Öffnung der Sendung berechtigt. Kann die Sendung auch nach Öffnung nicht zurückgegeben werden, und ist eine Ablieferung auf andere Weise nicht zumutbar, kann PIN die Sendung nach Ablauf einer Frist von 2 Monaten vernichten. Unverwertbare oder verdorbene Sendungen kann PIN sofort vernichten. Das Recht zur Vernichtung hat PIN auch, wenn Kunde und Empfänger auf den Erhalt der Sendung, z.B. durch Annahme- und Rücknahmeverweigerung, verzichten. Dasselbe gilt, wenn der Kunde im Fall der Ziffer 2 Absatz 2.5. der AGB
Dasselbe gilt, wenn PIN Anlass zu der Annahme hat, dass der Kunde gegen den Vertrag verstößt, insbesondere ausgeschlossene Sendungen übergeben will bzw. hat, und der Kunde entgegen dem Verlangen von PIN auch zur Öffnung und Prüfung der Sendungen berechtigt. Eine Verpflichtung der Prüfung von Sendungen daraufhin, ob es sich um ausgeschlossene Sendungen handelt, trifft PIN nicht. Aus der unbeanstandeten Übernahme und Beförderung von ausgeschlossenen Sendungen durch PIN kann der Kunde keine Rechte gegenüber PIN herleiten.
Brief die Rücknahme der Sendung verweigert. Entstehen PIN durch Maßnahmen nach diesem Absatz Kosten, kann PIN vom Kunden deren Erstattung verlangen.
4.6. PIN wird die Sendungen durch eigene Kräfte oder Erfüllungsgehilfen zustellen oder zur Zustellung an die Deutsche Post AG übergeben. Die Auswahl der Erfüllungsgehilfen obliegt PIN. PIN wird die Deutsche Post AG mit der Zustellung der Sendungen im Namen und auf Kosten des Kunden zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Produkt- und Preislisten der Deutschen Post AG beauftragen. Diese Kosten sind für PIN durchlaufende Posten und werden durch PIN an den Kunden weiter berechnet. Wählt PIN die Deutsche Post AG, besteht ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Deutschen Post AG.
4.7. Gelangt eine Sendung in anderen Fällen als den in Absatz 4.6. genannten in den Betriebsablauf eines anderen Postdienstleisters kann PIN sie im Namen des Kunden von dem anderen Postdienstleister an sich herausverlangen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Die für die vertraglichen Leistungen von PIN zu entrichtenden Entgelten sind, abhängig von der durch den Kunden in Anspruch genommenen Dienstleistung, durch Wertmarken, in bar oder per Überweisung an PIN zu leisten, sofern der Kunde PIN keine Bankeinzugsermächtigung erteilt hat.
5.2. Rechnungen von PIN sind nach Erhalt sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.3. Bei verschuldeter Nichtzahlung binnen 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug.
5.4. Im Fall des Verzugs kann PIN vom Kunden Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB verlangen.
5.5. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist PIN berechtigt sämtliche Beförderungsleistungen ersatzlos einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Dasselbe gilt für den Fall, dass ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wurde.
6. Haftung
6.1. PIN haftet ohne Rücksicht auf die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen für Schäden, die auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind, die PIN, ihre gesetzlichen Vertreter, einer ihrer Leute (§428 HGB) oder ein sonstiger Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat (§435 HGB). Das gilt nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung von ausgeschlossenen Sendungen oder von Sendungen, die in sonstiger Weise nicht den vertraglichen Bedingungen entsprechen. Für Schäden, die auf das Verhalten einer ihrer Leute oder sonstigen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, haftet PIN ferner nur, soweit diese Personen in Ausübung ihrer Verrichtungen gehandelt haben (§428 HGB).
6.2. PIN haftet zudem für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von PIN oder einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.
6.3. Im Übrigen ist jegliche Haftung, die über die Höhe des einfachen Beförderungsentgelts hinausgeht, ausgeschlossen, es sei denn, es wurden besondere Leistungsbedingungen im Sinne von Ziffer 1. Absatz 1.2. vereinbart, die eine solche Haftung vorsehen (wie z.B. bei den Sonderleistungen Einschreiben). In diesen Fällen ist die Haftung auf den unmittelbaren vertragstypischen Schaden bis zu den Höchstbeträgen gemäß den entsprechenden besonderen Leistungsbedingungen im Sinne von Ziffer 1. Absatz 1.2. begrenzt. PIN ist auch von dieser Haftung befreit, soweit der Schaden auf Umständen beruht, die PIN auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen PIN nicht abwenden konnte (z.B.Streik, höhere Gewalt). PIN haftet außerdem nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung von ausgeschlossenen Sendungen oder von Sendungen, die in sonstiger Weise nicht den vertraglichen Bedingungen entsprechen.
6.4. Zeigte der Kunde oder Empfänger PIN den (Teil-) Verlust oder die Beschädigung einer Sendung nicht innerhalb 7 Tagen nach der Zustellung schriftlich an, wird vermutet, dass die Sendung in vertragsgemäßem Zustand zugestellt worden ist. Etwaige Ansprüche wegen Überschreitung einer Lieferfrist erlöschen, wenn der Kunde oder Empfänger PIN die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung oder Rückgabe an den Kunden schriftlich anzeigt. §438 HGB bleibt im Übrigen unberührt.
6.5. Eine Sendung gilt als verloren, wenn sie nicht innerhalb von 20 Tagen nach Übernahme der Sendung durch PIN abgeliefert ist und ihr Verbleib nicht ermittelt werden kann. Abweichend von §424 Absatz 3 HGB kann auch PIN eine Erstattung ihrer nach den Absätzen 6.1. und 6.2. geleisteten Entschädigung verlangen.
6.6. Für Schäden aller Art, die Dritten aufgrund einer Übergabe von ausgeschlossenen Sendungen an PIN entstehen, haftet der Kunde allein und unbeschränkt. §414 Absatz 1 Satz 2 HGB findet keine Anwendung. Der Kunde hält PIN insofern von allen gegen PIN gerichteten Ansprüchen frei.
6.7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter, Leute (§428 HGB) und sonstigen Erfüllungsgehilfen von PIN.
7. Brief- und Postgeheimnis / Datenschutz
7.1. PIN verpflichtet sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Wahrung des Brief- und Postgeheimnisses sowie zur Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Alle in die vertragsgegenständlichen Prozesse einbezogenen Mitarbeiter von PIN sind aktenkundig auf das Datengeheimnis verpflichtet.
7.2. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird PIN dem Kunden auf dessen Verlangen sämtliche Unterlagen zurückgeben, die PIN vom Kunden zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erhalten hat, sofern gesetzliche oder behördliche Bestimmungen PIN nicht eine Verpflichtung zur Aufbewahrung der Unterlagen auferlegen.
8. Verjährung
8.1. Ansprüche im Geltungsbereich der AGB Brief verjähren grundsätzlich in einem Jahr.
8.2. Ansprüchen nach Ziffer 6 Absatz 6.1. der AGB Brief und nach § 435 HGB in Verbindung mit § 414 Absatz 1 Satz 2 HGB verjähren in drei Jahren.
8.3. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Sendung zugestellt wurde oder zugestellt werden musste.
9. Sonstiges
9.1. PIN sichert dem Kunden zu, dass PIN über die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Erlaubnis für die mit dem Kunden vereinbarte Beförderung einer nicht gemäß Ziffer 2 Absatz 2.4. ausgeschlossenen Sendung verfügt.
9.2. PIN arbeitet auf der Grundlage einer von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen erteilten Lizenz für die Beförderung von Briefsendungen.
9.3. Gelangen durch PIN beförderte Sendungen in den Betriebsablauf der Deutschen Post AG, werden diese durch PIN in dem zuständigen Briefzentrum der Deutschen Post AG abgeholt und durch PIN weiterbearbeitet. Der Kunde erhält die Sendungen kostenfrei von PIN zurück.
9.4. Der Kunden kann Ansprüche gegen PIN weder abtreten noch verpfänden. Ausgenommen hiervon sind Geldforderungen.
9.5. Gegenüber Ansprüchen von PIN ist eine Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen des Kunden zulässig.
9.6. Ist der Kunde ein Unternehmer, steht ihm gegenüber Ansprüchen von PIN kein Zurückbehaltungsrecht zu, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
9.7. Vertragsanpassungen und –Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
9.8. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
9.9. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen, die den AGB Brief unterliegen, ist der Sitz von PIN. Dasselbe gilt, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen